| Vertrag | |
| ist ein Rechtsgeschäft, das zwischen zwei oder mehreren Parteien durch Abgabe von Willenserklärungen abgeschlossen wird; nämlich durch den Antrag, oft Angebot genannt, und die Annahme. Beide Willenserklärungen müssen in allen wesentlichen Einzelheiten übereinstimmen. Ein Vertrag liegt gemäß § 311 BGB immer dann vor, wenn ein Schuldverhältnis eingegangen oder geändert wird.
Die meisten Verträge des täglichen Lebens wie die Kaufverträge im Einzelhandel kommen mündlich, das heißt ohne Formzwang, vor. Man nennt sie deshalb auch formlose Verträge. Es gibt aber auch Verträge, für die die schriftliche Festlegung vorgeschrieben ist. Das sind beispielsweise der Berufsausbildungsvertrag, Miet- und Pachtverträge, Bürgschaften. Bei bestimmten Verträgen wie beispielsweise Grundstückskäufen, -verkäufen und -belastungen ist sogar die Schriftform unter Mitwirkung eines Notars erforderlich. |
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