| Versteigerung | |
| ist ein öffentlicher Verkauf einer Sache an den Meistbietenden. Man unterscheidet in freiwillige und öffentliche Versteigerungen nach Privatrecht, behördliche und elektronische Versteigerungen.
Freiwillige Versteigerungen oder Auktionen sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen der Preis der Ware durch Gebote und Erteilung des Zuschlags zustande kommt. Zu den öffentlichen Versteigerungen nach Privatrecht zählen beispielsweise Selbsthilfeverkäufe oder Pfandverkäufe. Behördliche Versteigerungen sind Zwangsversteigerungen, die vom Gerichtsvollzieher durchgeführt werden. Sie dienen dazu, mit Hilfe der staatlichen Gewalt privatrechtliche Ansprüche gegen den Schuldner durchzusetzen. Bei der elektronischen Versteigerung handelt es sich um eine Verkaufsveranstaltung im Internet, bei der die Gebote online übermittelt werden und der Zuschlag nach Höchstgebot erteilt wird. Der Nachteil ist hierbei, dass die Waren nicht vorher intensiv begutachtet werden können. |
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