Versicherung
  1. ist die Absicherung gegen kalkulierbare Schäden, bei denen das Risiko des Eintritts besteht, der mögliche Schaden aber auch hinsichtlich der Höhe und des Zeitpunktes des Eintritts ungewiss ist.
  2. handelt es sich um Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Vereins auf Gegenseitigkeit, die solche Schadensrisiken versichern.

Es gibt verschiedene Unterscheidungskriterien. Eines ist die nach der Gefahr. Ein anderes unterteilt nach Individual- und Sozialversicherung, wobei es sich bei der letzteren um eine Zwangsversicherung handelt.

Das Prinzip der Versicherung besteht darin, dass sich eine möglichst große Zahl von Versicherungsnehmern, die von den gleichen Gefahren und Schäden bedroht ist, zu einer Gemeinschaft zusammenschließt und vorsorglich bestimmte Geldbeträge  als sog. Versicherungsbeiträge, auch Versicherungsprämien genannt, in eine gemeinsame Kasse zahlt. Da erfahrungsgemäß nur ein Teil der Mitglieder dieser Gemeinschaft tatsächlich von einem Schaden betroffen werden, reichen die Beiträge aller Versicherten in der Regel zur Deckung der eingetretenen Schäden aus.

 
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken