Versetzung
ist arbeitsrechtlich die nicht nur vorübergehende Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes an Arbeitnehmer innerhalb desselben Betriebes. Ob der Arbeitgeber eine Versetzung anordnen kann oder sie einvernehmlich mit dem Arbeitnehmer regeln muss, hängt davon ab, wie präzise der Arbeitsbereich im Anstellungsvertrag umrissen ist.

In Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist lt. § 99 Betriebsverfassungsgesetz der Betriebsrat zu unterrichten und dessen Zustimmung für die Versetzung einzuholen. Der Betriebsrat kann sie aber nur verweigern, wenn die Versetzung gegen gesetzliche Regelungen, gegen tarifvertragliche Bestimmungen oder gegen Betriebsvereinbarungen verstößt oder der Arbeitnehmer benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist.

 
 
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