| Versendungskauf | |
| ist lt. § 447 BGB ein Kauf, bei dem der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet. Sobald der Verkäufer die Ware an denjenigen übergibt, der die Versendung vornimmt, geht die Gefahr auf den Käufer über.
Das Streckengeschäft, das die Einkaufsverbände des Einzelhandels vielfach praktizieren, ist normalerweise ein Versendungskauf. |
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