Verpackungsverordnung
(VerpackV) aus dem Jahre 1991 verpflichtete Hersteller und Handel erstmalig seit 1993, Verpackungen zurückzunehmen und zu verwerten. Am 21.8.1998 ist eine Neufassung in Kraft getreten, in der die bisherigen Erfahrungen mit der VerpackV berücksichtigt wurden. Die Änderungen betreffen vor allem die Verkaufsverpackungen.

Die VerpackV gilt für alle im Geltungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Verkehr gebrachte Verpackungen. Damit sollen die negativen Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt vermieden oder verringert werden. Vorrang haben jedoch die Wiederverwendung oder stoffliche sowie andere Verwertungen von Verpackungsabfall vor der umweltverträglichen Beseitigung.

Die Verordnung gilt für alle in Verkehr gebrachten Verpackungen, unabhängig davon, wo sie anfallen und woraus sie bestehen. Gemäß der Verpackungsverordnung sollen bis zum 30.6.2001 von allen Verpackungsabfällen 65 Prozent verwertet und 45 Prozent stofflich verwertet werden.

 
 
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