Verkehrssteuer
hat nichts mit Verkehr im Sinne von Beförderung, Transport oder Fahren zu tun. Alle Steuerarten, die mit dem Rechts- oder Wirtschaftsverkehr zu tun haben, sind Verkehrsteuern; also beispielsweise auch die Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer. Steuergegenstand ist ein Tauschakt. Zur Einteilung der Steuerarten siehe Steuern.  
 
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