Verkaufswertverfahren
  1. ist ein Inventuraufnahmeverfahren, bei dem die Bestände zum Verkaufswert aufgenommen und anschließend mit der Eingangskalkulation und ggf. dem Teilwertabschlag auf den Bilanzwert abgewertet werden.
  2. handelt es sich dabei um ein spezielles Verfahren der kurzfristigen Erfolgsrechnung (KER), mit dem Einzelhandelsgeschäfte ihre Warenbewegung kontrollieren.
 
 
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