- ist ein Inventuraufnahmeverfahren, bei dem die Bestände zum Verkaufswert aufgenommen und anschließend mit der Eingangskalkulation und ggf. dem Teilwertabschlag auf den Bilanzwert abgewertet werden.
- handelt es sich dabei um ein spezielles Verfahren der kurzfristigen Erfolgsrechnung (KER), mit dem Einzelhandelsgeschäfte ihre Warenbewegung kontrollieren.
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