Verkaufsverpackung
ist eine Verpackung, die als eine Verkaufseinheit mit der  Ware angeboten wird, also die Ware wie bei der Zahnpata-Tube direkt umhüllt, und in der Regel erst beim Endverbraucher entsorgt wird, im Gegensatz zur Transport- und Umverpackung.

Verkaufsverpackungen unterliegen der Verpackungsverordnung (VerpackV). Gegenstand dieser Verordnung sind Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, welche die Übergabe von Waren an Endverbraucher durchführen oder unterstützen. Auch Serviceverpackungen sowie Einweggeschirr und Einwegbestecke sind eingeschlossen. Verkaufsverpackungen stellen heute am Gesamtaufkommen von Verpackungen einen Anteil von ca. 45% dar.

Hersteller und  Handel sind seit dem 1. Januar 1993 grundsätzlich verpflichtet, Verkaufsverpackungen nach Gebrauch vom Endverbraucher kostenlos zurückzunehmen und diese einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen.

Hersteller und Handel können sich von dieser Rücknahmeverpflichtung befreien, indem sie sich an einem System beteiligen, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise gewährleistet. Dieses System muss die in den Anhängen der VerpackV enthaltenen Anforderungen, beispielsweise konkrete Verwertungsquoten für die einzelnen Verpackungsmaterialien, erfüllen. Auf dieser Grundlage hat die deutsche Wirtschaft die  Duales System Deutschland AG (Grüner Punkt) eingerichtet.

 
 
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