| Verkauf unter Einstandspreis | |
| bedeutet, dass Einzelhandelsunternehmen einen oder mehrere Artikel unter ihrem Einstandspreis verkaufen. Diese Problematik wird sehr kontrovers diskutiert, da diese Wettbewerbsmaßnahme es marktstarken Einzelhandelsunternehmen ermöglicht, Marktanteile zu Lasten der Wettbewerber zu erringen und sie womöglich aus dem Markt zu drängen.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verbietet zwar den systematischen Verkauf unter Einstandspreis durch Einzelhandelsunternehmen, die gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern eine überlegene Marktmacht besitzen; es sei denn, dass dies sachlich gerechtfertigt ist. Das kann beispielsweise für Frischartikel, die zu verderben drohen, oder für ausgesprochene Saisonartikel wie beispielsweise Schokoladen-Osterhasen der Fall sein. Es kommt hinzu, dass die Kriterien „überlegene Marktmacht“ und „unter Einstandspreis“ im Einzelfall vielfach umstritten sind. |
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