- ist eine besondere Verkaufsform. Dabei werden alle Waren in der Regel nur als Einzelstücke im Schaufenster oder in den Verkaufsräumen gezeigt und einzeln verkauft. Eine Lagerhaltung gleicher Waren mit Präsentation von Einzelstücken als Muster findet nicht statt. Beispiele für den Verkauf aus dem Schaufenster sind Kunstgalerien, Kunstgewerbe, Gebrauchtwagenhandel, Second-Hand-Shops.
- wollen manchmal Kunden, ausgerechnet das Stück im Schaufenster kaufen; vor allem dann, wenn es offensichtlich mit einem zu niedrigen Preis versehen ist. Ungeachtet dessen, dass diesem Wunsch normalerweise nachgekommen wird, ist der Einzelhändler nicht dazu verpflichtet, den dekorierten Artikel aus dem Schaufenster zu verkaufen. Beim Schaufenster handelt es sich um ein Werbemittel. Rechtlich gesehen liegt daher mit der Dekorationsware kein Angebot des Einzelhändlers vor, das der Kunde nur anzunehmen braucht. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Dem Einzelhändler steht es frei, dies anzunehmen.
Auch ist aus diesem Grund der Einzelhändler nicht verpflichtet, Ware, die im Schaufenster irrtümlich falsch ausgezeichnet ist, zu diesem Preis zu verkaufen. Allerdings verstößt er mit dem falschen Preis gegen die Preisangabenverordnung. |
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