Verkauf an Minderjährige
An Minderjährige, das sind Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, dürfen bestimmte Waren und Dienstleistungen nicht verkauft oder vermietet werden wie beispielsweise Alkoholika, Tabakwaren, bestimmte Videos, Zutritt zu Spielhallen.

Grundsätzlich können Kinder unter 7 Jahren keine Rechtsgeschäfte tätigen, also auch nicht kaufen, da sie noch nicht geschäftsfähig sind. Kinder bzw. Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind dagegen beschränkt geschäftsfähig.

Ein mit ihnen geschlossener Kaufvertrag ist schwebend unwirksam: Er wird erst dann wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter den Vertrag genehmigt bzw. er wird unwirksam, wenn eine entsprechende Genehmigung ausbleibt. Siehe auch MinderjährigeTaschengeldparagraph.

 
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken