Vergleichsverfahren
Das Vergleichsverfahren als gerichtliches Verfahren zur Abwendung des Konkurses wurde durch ein einheitliches Insolvenzverfahren abgelöst. Die neue Insolvenzordnung, die ab dem 1.1.1999 gilt, ersetzt die alte Konkurs- und Vergleichsordnung. Siehe auch Insolvenz.  
 
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