| sind Steuern auf den Verbrauch oder den Aufwand, die an die Einkommensverwendung durch Verbrauch anknüpfen. Sie belasten die konsumptive Verwendung von Einkommen oder Vermögen. Man unterscheidet in Mengensteuern und Wertsteuern, das heißt, dass die Steuer auf eine Menge bzw. auf einen Euro-Wert bezogen wird. Zu den Mengensteuern zählt beispielsweise die Mineralöl-, Kaffee-, Bier- und Schaumweinsteuer, zu den Wertsteuern die Versicherungs-, Rennwett- und Lotteriesteuer, Wettsteuern etc. Auch örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern der Gemeinden wie beispielsweise die Hundesteuer zählen zu den Verbrauchssteuern. |
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