Verbrauchsbesteuerung
belastet die Einkommensverwendung, also den Konsum aller oder bestimmter Güter. Die Verbrauchsbesteuerung wird gerechtfertigt mit dem Lenkungscharakter wie beispielsweise bei der Mineralöl- und Tabaksteuer und dem Leistungsfähigkeitsprinzip: Wer sich den Verbrauch der besteuerten Güter leisten kann, zahlt diese Steuern zu Recht. Allerdings trifft das auf die Umsatzsteuer nicht zu, da sie, wenn auch mit dem ermäßigten Satz, den lebensnotwendigen Verbrauch erfasst.  
 
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