Verbraucherkredit
auch Konsumentenkredit, bezeichnet einen Kredit an private Haushalte. Er wird entweder als Ratenkredit über Darlehenskonten oder als Dispositionskredit über Kontokorrentkonten gewährt (Kreditvertrag) und dient der Finanzierung des Güterverbrauchs.

Verbraucherkredite unterliegen einem besonderen Schutz nach den §§ 491 ff. BGB.

Die Verbraucherschutz-Regelungen gelten für Kredite ab 200 EUR ohne Begrenzung nach oben sowie für deren gewerbliche Vermittlung an private Verbraucher. Sie sollen ihn vor unberechtigten Zugriffen schützen. Zu diesem Zweck sind nicht nur bestimmte Angaben in den Darlehensverträgen zu machen und gewisse Formalien wie beispielsweise die Schriftform einzuhalten. Dem Konsumenten steht auch ein allgemeines Widerrufsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zu. Das kann schriftlich oder durch Rückgabe geschehen. Der Widerruf muss nicht begründet werden.

Von den Schutzregelungen gibt es Ausnahmen wie beispielsweise Arbeitgeberkredite mit Zinsen, die unter den marktüblichen liegen und Darlehen, die zu Bedingungen erfolgen, die für grundpfandrechtlich abgesicherte Verträge und deren Zwischenfinanzierung üblich sind.

Zum Vertragsinhalt gehört unter anderem: die Angabe des Darlehensbetrages, ggf. die Höchstgrenze; die Angabe des Gesamtbetrages aller Zahlungen, wenn dies bei Vertragsabschluss feststeht; die Art und Weise der Rückzahlung; die Angabe des Zinssatzes und aller sonstigen Kosten; die Nennung des effektiven Jahreszinses und der Kosten für eine Restschuld- oder sonstige Versicherung.

 
 
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