| Verbindlichkeiten | |
| ist ein Begriff des Bilanzrechts. Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen bzw. Schulden des Unternehmens, die beim Gläubiger als Forderungen zu Buche stehen. Sie gehören zum Fremdkapital des Unternehmens und müssen auf der Passivseite bilanziert werden.
Es gibt zwei Arten von Verbindlichkeiten; einerseits die langfristigen und andererseits die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Ihre Bewertung erfolgt mit dem Rückzahlungsbetrag. Sie stehen am Bilanzstichtag sowohl der Höhe als auch der Fälligkeit nach fest. Damit unterscheiden sie sich von Rückstellungen, deren Höhe und Fälligkeit noch ungewiss sind. Verbindlichkeiten entstehen mit dem Zeitpunkt der Leistungsverpflichtung, also beispielsweise zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung durch den Lieferanten. Sie sind also nichts anderes als ein Kredit, der beispielsweise von Lieferanten oder Banken gewährt wird. Die Verbindlichkeiten dürfen nicht ein zu hohes Ausmaß annehmen, damit es nicht zur Zahlungsunfähigkeit kommt. Mit der Finanz- und Liquiditätsplanung lassen sie sich weitgehend unter Kontrolle halten. Das Pendant auf der Aktivseite der Bilanz sind die Forderungen. |
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