| ist ein gesetzlich festgelegtes Verfahren der Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid. Veranlagt werden die Steuern, bei denen eine genaue Ermittlung des zugrunde liegenden Sachverhalts zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich ist wie beispielsweise bei der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die einzelnen Veranlagungszeiträume können sich je nach Steuerart unterscheiden. Das Verfahren zur Veranlagung wird durch die Abgabe der Steuererklärung eingeleitet und durch die Bekanntgabe des Steuerbescheids abgeschlossen. |
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