| Usancen | |
| sind Handelsbräuche und besondere Verkehrsitten im Handelsverkehr, die sich auf Grund langer Praxis herausgebildet haben; beispielsweise die Gewährung von Skonti bei Zahlung innerhalb 10 oder 14 Tagen oder die Gewährung eines Naturalrabattes (12 Stück geliefert, 11 werden berechnet), oder die Valutierung von Rechnungen bei früherem oder vorzeitigem Einkauf oder Warenbezug.
Die Usancen stellen keine eigentliche Rechtsquelle dar, sie können aber zum Gewohnheitsrecht werden, wenn die allgemeine Überzeugung vorherrscht, so handeln zu müssen. Ist ein Kaufmann unsicher, ob in einer bestimmten Situation eine Usance vorliegt, dann kann er sich darüber bei den Industrie- und Handelskammern informieren und sich dies sogar begutachten lassen. |
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