| Urlaub | |
| ist ein unabdingbarer Anspruch auf Freizeit, den jeder Arbeitnehmer zusätzlich zu seiner täglichen Freizeit hat. Dieser Anspruch kann nicht übertragen oder verpfändet werden.
Der volle Urlaubsanspruch kann bei Neueinstellung eines Arbeitnehmers erst nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber geltend gemacht werden. Änderungen durch einzel- oder tarifvertragliche Regelungen sind möglich. Wenn der Arbeitgeber den Urlaub festlegt, muss er auf die Wünsche der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen, darf aber die Erfordernisse des Betriebs in den Vordergrund stellen. Im Normalfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf volle Lohnzahlung während des Urlaubs. |
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