| Unterversicherung | |
| Gegensatz Überversicherung, besteht dann, wenn die Versicherungssumme zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls unter dem tatsächlichen Wert der zu versichernden Gegenstände liegt. Die Versicherungsgesellschaft entschädigt dann nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert. | |
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