| Unternehmerlohn | |
| ist ein Begriff aus der Kalkulation. Für den Einsatz der Arbeitskraft eines Eigentümer-Unternehmers in Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist in der Kosten- und Leistungsrechnung ein kalkulatorischer Unternehmerlohn anzusetzen, um die Rentabilität der Unternehmen in dieser Rechtsform beurteilen zu können.
Anders als bei Kapitalgesellschaften darf das Entgelt für den Arbeitsaufwand der Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften steuerlich nicht als Kosten verbucht werden. Die Rentabilität kann aber erst beurteilt und mit Unternehmen, die als Kapitalgesellschaft fungieren, verglichen werden, wenn ein Äquivalent für die Arbeit des Inhabers angesetzt wird. Der Gewinn bei diesen Gesellschaften muss so groß sein, dass er nicht nur die steuerlichen, sondern auch die kalkulatorischen Kosten deckt und darüber hinaus eine Risikoprämie für die unternehmerische Betätigung abwirft. Erst dann sind sie rentabel. Die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohnes richtet sich gewöhnlich nach dem durchschnittlichen Gehalt einer vergleichbaren Führungskraft mit vergleichbarer Tätigkeit in Unternehmen der gleichen Branche, der gleichen Umsatzgröße und Beschäftigtenzahl. |
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