Unterlassungserklärung
ist ein Begriff aus dem Wettbewerbsrecht. Hat ein Unternehmen gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen, so wird er oft von einem Wettbewerbsverein auf seinen Verstoß hingewiesen. Um eine Klage zu vermeiden, das heißt, um eine außergerichtliche Streitbeilegung in Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes und Wettbewerbsrechts (unlauterer Wettbewerb) zu erreichen, verlangt dann der Wettbewerbsverein oder der Anwalt eines geschädigten Konkurrenten von dem Händler ein Schriftstück, in dem er sich unter Androhung einer Vertragsstrafe verpflichtet, den Wettbewerbsverstoß künftig zu unterlassen. Dieses Schriftstück nennt man allgemein eine Unterlassungserklärung. Wird dagegen verstoßen, dann löst dies den vertraglichen Unterlassungs-und Schadensersatzanspruch sowie eine Vertragsstrafe aus.  
 
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