| Unfallversicherung | |
| ist eine Versicherung zum Schutz vor Personenschäden durch Unfälle. Es wird unterschieden zwischen gesetzlicher Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung und privater Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden deckt nur Unfallschäden im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit ab; das heißt, dass sie für die Folgen von Unfällen bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg sowie von Berufskrankheiten eintritt. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften der einzelnen Gewerbezweige. Die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel hat ihren Sitz in Bonn. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber. Die private Unfallversicherung deckt alle Arten von Unfällen im Berufs- und Privatleben ab. Als Unfallentschädigung kann bei Invalidität eine Kapitalzahlung oder Rente, bei Todesfällen eine Kapitalzahlung vereinbart werden. Außerdem können Unfall-Heilkosten und ein Tagegeld (fester Betrag für jeden Tag unfallbedingter Krankheit) versichert werden. Eine spezielle Unfallversicherung ist bei Kraftfahrzeugunfällen für Fahrer und Insassen möglich. Weitere Spezialunfallversicherungen sind Flugunfall- und Reiseunfallversicherungen. |
|
|
|
|
| © 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS | |