| Unfallverhütungsvorschriften | |
| werden zur Vermeidung oder Einschränkung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von den Berufsgenossenschaften erlassen als rechtsverbindliche Vorschriften darüber, welche Einrichtungen im Betrieb vorhanden sein müssen und welche Anordnungen bei der Arbeit beachtet werden müssen, damit die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist.
Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird von den Berufsgenossenschaften, durch eingesetzte technische Aufsichtsbeamte, überwacht. Bei Verstößen können Ordnungsstrafen bis zu einer Höhe von 10.225 EUR verhängt werden. |
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