| Unfallverhütung | |
| ist der Sammelbegriff für die Maßnahmen zur Vermeidung und Einschränkung von Unfällen und Berufskrankheiten in Betrieben. Entsprechende Vorschriften wurden von den Berufsgenossenschaften erlassen und beziehen sich auf Vorkehrungen, die der Unternehmer zur Unfallverhütung zu treffen hat sowie auf das Verhalten der versicherten Arbeitnehmer.
Die Versicherungsträger sind verpflichtet, die Durchführung der Vorschriften zur Unfallverhütung durch fachlich vorgebildete und erfahrene technische Aufsichtsbeamte zu überwachen (§§ 14 ff. Sozialgesetzbuch VII). In besonderen Fällen sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Verstöße gegen die Vorschriften der Unfallverhütung können mit Geldbußen geahndet werden. |
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