Umtausch
bedeutet 1. das Recht des Käufers bei Lieferung einer mit Mängeln behafteten Ware auf Lieferung eines einwandfreien Teils, siehe  Mängelrüge.

2. versteht man unter Umtausch das Rückgängigmachen eines wirksam abgeschlossenen Kaufvertrags über eine Ware. Auf diese Art des Umtausches einer Ware hat der Kunde kein Recht, es sei denn, es wurde ausdrücklich vorher vereinbart.

Die Gründe für den Umtausch liegen häufig im Nichtgefallen des gekauften Teils. Der Einzelhändler ist nicht verpflichtet, einwandfreie Ware zurückzunehmen. Tut er es dennoch, ist es eine Kulanzleistung. Er allein bestimmt, ob und wie er einen Umtausch aus Kulanz regelt. Er kann das Geld zurückgeben, einen Warengutschein ausgeben oder verlangen, dass stattdessen ein gleichwertiges Teil ausgesucht wird.

Bestimmte Teile wie unverpackte Lebensmittel, Badewäsche und Unterwäsche sind aus hygienischen Gründen in der Regel vom Umtausch ausgeschlossen. Ebenso kann der Einzelhändler bestimmen, dass einzelne Waren oder Warengruppen, beispielsweise  Sonderangebote vom Umtausch (aus Kulanz) ausgeschlossen sind. Das geht nicht, wenn der Käufer eine berechtigte Mängelrüge vorbringt.

 
 
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