| muss der Unternehmer gemäß § 18 I Umsatzsteuergesetz (UstG) spätestens 10 Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, das ist in der Regel der Kalendermonat, dem Finanzamt einreichen und die Umsatzsteuerzahllast entrichten. In diesen monatlichen Voranmeldungen, die auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck erstellt werden müssen, errechnet der Unternehmer die Umsatzsteuer für den vergangenen Monat selbst. Die Vorsteuer ist dabei abzuziehen. Für Kleinbetriebe verlängert sich der Voranmeldungszeitraum auf das Kalendervierteljahr. |
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