Umsatzsteuersätze
sind die auf den Umsatz anzuwendenden Sätze für die Umsatzsteuer. Das Umsatzsteuergesetz kennt nur zwei Umsatzsteuersätze:

1.  Der Regelsteuersatz beträgt gegenwärtig 16%.
2.  Der ermäßigte Steuersatz liegt seit dem 1.7.1983 bei 7%. Er gilt für Lieferung, Eigenverbrauch, Vermietung und Einfuhr von

-  land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen,
-  Futtermitteln, Düngemitteln,
-  Nahrungsmitteln einschließlich bestimmter Getränke, außer für den Verzehr an Ort und Stelle,
-  Waren des Buchhandels und für Druckereierzeugnisse,
-  Kunstgegenstände und Sammlungsstücke,
-  Körperersatzstücke, Arzneimittel.

Außerdem gilt der ermäßigte Steuersatz für einige weitere Umsätze, die für den Einzelhandel von nachrangiger Bedeutung sind. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten gesonderte Durchschnittssätze.

 
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken