| Umsatzsteuer | |
| (Ust) oder Mehrwertsteuer ist die Verbrauchssteuer mit dem höchsten Aufkommen. Sie stellt neben der Lohnsteuer die wichtigste Einnahmequelle der öffentlichen Hand dar. Besteuert werden Lieferungen und Dienstleistungen.
Bei der USt werden die Umsätze in jeder Wirtschaftsstufe erfasst. Das System ist so konzipiert, dass nur der Endverbrauch mit der USt belastet wird, da der Leistungsempfänger die in Rechnung gestellte USt, die vom leistenden Unternehmer an das Finanzamt abzuführen ist, als Vorsteuer zurückerhält. Der unternehmerische Verbrauch, Gebrauch oder der Handel auf Unternehmerebene wird steuerlich neutral gestellt. Das Aufkommen der USt steht Bund und Ländern gemeinsam zu. Die Anteile von Bund und Ländern werden durch Bundesgesetze festgelegt. Sie müssen neu festgesetzt werden, wenn sich das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben von Bund und Ländern erheblich verändert. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es die USt seit dem 1.1.1968 in der Form einer Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit sog. Vorsteuerabzug. Die meisten Waren durchlaufen eine ganze Reihe von Stationen, bis sie vom Hersteller zum Verbraucher gelangen. In jeder dieser Phasen fällt zunächst die USt an (Allphasen). Bemessungsgrundlage ist in jedem Stadium jeweils das Entgelt, das der Leistungsempfänger für die Leistung aufwendet. Dabei kann jeder Unternehmer von seiner an das Finanzamt abzuführenden USt die von anderen Unternehmern in der Vorphase auf ihn überwälzte USt, die sog. Vorsteuer, abziehen. So wird im Endeffekt nur der Nettoumsatz, der Mehrwert, belastet. Beispiel: Ein Hersteller liefert Ware für 100 EUR an den Großhändler und stellt eine Rechnung über 100 EUR Nettopreis plus 16% USt gleich 116 EUR brutto aus. Der Großhändler verkauft diese Ware an den Einzelhändler für 150 EUR netto plus 16% USt, also für 174 EUR brutto. Er berechnet die von ihm an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuerzahllast wie folgt: 24 EUR minus 16 EUR Vorsteuer (die ihm vom Hersteller in Rechnung gestellt wurde) gleich 8 EUR. Der Einzelhändler verkauft die Ware für 300 EUR netto plus 16% USt gleich 348 EUR an den Verbraucher. Er berechnet seine Umsatzsteuerzahllast folgendermaßen: 48 EUR minus 24 EUR Vorsteuer gleich 24 EUR. Der Konsument kann die USt, die er über den von ihm gezahlten Kaufpreis finanziell trägt, nicht mehr weiter abwälzen. Im Endergebnis ist der Nettoumsatz, nämlich 300 EUR mit 24 EUR Umsatzsteuer belastet. Die Umsatzsteuerzahllasten der beiden Vorstufen in Höhe von 16 und 8 EUR addieren sich zu 24 EUR, die bei der letzten Stufe, dem Einzelhandel, als Vorsteuer abgezogen werden. Es gibt zwei Sätze der USt, den Regelsatz und den ermäßigten Satz, siehe Umsatzsteuersätze. |
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