| Umlaufvermögen | |
| Dazu gehören alle Wirtschaftgüter, die dem Betrieb nicht dauerhaft dienen bzw. innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden. Im Einzelhandel sind dies in erster Linie die Waren, aber auch Forderungen, Schecks, Bank- und Postscheckguthaben, Kassenbestände. Wertpapiere können ebenfalls zum Umlaufvermögen gehören, wenn sie zur Veräußerung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve dienen. Diese Vermögenswerte werden in der Bilanz bei den Aktiva aufgeführt. | |
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