Umlaufvermögen
Dazu gehören alle Wirtschaftgüter, die dem Betrieb nicht dauerhaft dienen bzw. innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden. Im Einzelhandel sind dies in erster Linie die Waren, aber auch Forderungen, Schecks, Bank- und Postscheckguthaben, Kassenbestände. Wertpapiere können ebenfalls zum Umlaufvermögen gehören, wenn sie zur Veräußerung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve dienen. Diese Vermögenswerte werden in der Bilanz bei den Aktiva aufgeführt.  
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken