UWG
(Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) wurde sowohl zum Schutz der Verbraucher als auch zum Schutz der Unternehmen geschaffen. Der Verbraucher soll durch das Gesetz insofern geschützt werden, dass er nicht durch sittenwidrige oder irreführende Werbung zu einem unbedachten Kauf verleitet wird. Die Unternehmen schützt das Gesetz vor einem unfairen Wettbewerb untereinander.

Die wichtigsten Vorschriften betreffen die sittenwidrige und irreführende Werbung sowie die Durchführung von Sonderveranstaltungen und Räumungsverkäufen.

In einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren wurde zudem über einzelne Fälle unlauterer Werbung nach § 1 UWG entschieden. Sie beziehen sich unter anderem auf die Werbung mit Lockvogelangeboten, sog. Kopplungsangebote, die Alleinstellungs-Werbung, die vergleichende Werbung sowie die Werbung mit Gewinnspielen oder Preisausschreiben.

 
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken