Türkontrolle
oder Taschenkontrolle kann zur Vermeidung und Aufdeckung von Diebstählen am Personalausgang durchgeführt werden. Die Türkontrolle wird oft nach einem Stichprobenverfahren angelegt, wenn beispielsweise am Personalausgang beim Verlassen des Hauses eine grüne Lampe aufleuchtet, darf der Mitarbeiter das Haus verlassen, bei Rot wird er kontrolliert. Bei einer Türkontrolle muss der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter beachtet  und sie muss zügig und ohne Diskriminierung durchgeführt werden.  
 
© 2010 IBH RETAIL CONSULTANTS  
Fenster schließen
 
Artikel drucken