Tratte
ist eine andere Bezeichnung für einen gezogenen Wechsel. Eine Tratte ist die gebräuchlichste Form eines Wechsel, durch den der Bezogene (Trassat) angewiesen wird, an den Wechselnehmer (Remittenten) eine bestimmt Geldsumme zu zahlen. Der Gegensatz ist der Sola- oder eigene Wechsel, bei dem sich der Wechselaussteller zur Zahlung verpflichtet.

Wichtige Bestandteile einer Tratte sind:

  1. Bezeichnung als Wechsel im Text der Urkunde (Wechselklausel),
  2. Anweisung auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme,
  3. den Namen dessen, der zahlen soll (Trassat, Bezogener),
  4. Angabe der Verfallzeit und
  5. des Zahlungsorts,
  6. den Namen dessen, an den oder dessen Order gezahlt werden soll (Wechselnehmer).

Durch das Akzept, das heißt einen Annahmevermerk des Bezogenen auf einer Tratte wird dieser zum Akzeptanten und verpflichtet sich damit zur Zahlung der Wechselsumme bei Fälligkeit.

 
 
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