Telefaxwerbung
umfasst Werbeaktivitäten bzw. Akquisitionen, die per Telefax Angebote unterbreiten. Telefaxwerbung ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowohl im privaten wie im geschäftlichen Umfeld unzulässig, außer der Empfänger stimmt dem Faxempfang allgemein oder für den Einzelfall zu. Bei Gewerbetreibenden ist sie zusätzlich erlaubt, wenn es konkrete Anhaltspunkte für das Einverständnis gibt. Das ist in der Regel bei bestehenden Geschäftsbeziehungen der Fall.  
 
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