| Teilzeitkraft | |
| ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als die betriebsübliche Arbeitszeit (beispielsweise Halbtagskraft). Teilzeitkräfte sind stets auf Dauer beschäftigt im Gegensatz zu Aushilfskräften, die nur für vorübergehende Arbeitsspitzen benötigt werden. Für Teilzeitkräfte gelten dieselben Rechte und Pflichten sowie die gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Bestimmungen wie für Vollzeitbeschäftigte. | |
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