Teilzeitarbeit
hat sich insbesondere für Arbeitnehmer bewährt, die aus verschiedensten Gründen nur zeitlich begrenzt einer Erwerbstätigkeit nachgehen können oder wollen. Die Wirtschaft hat das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen ständig vergrößert, weil Teilzeitarbeit sowohl den Wünschen der Arbeitnehmer als auch der besseren Anpassung der Arbeitsplatzbesetzung bei schwankendem Arbeitsanfall entgegenkommt.

Dauer und Anfangs- und Endzeiten der Teilzeitarbeit können zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell vereinbart werden.

Besondere Formen der Teilzeitarbeit sind das Job-Sharing und die variable Arbeitszeit (Arbeitszeitflexibilisierung). Jeder Arbeitnehmer, der weniger als die tariflich festgelegte Arbeitszeit tätig ist, ist teilzeitbeschäftigt.

 
 
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