Teilzahlungsverkauf
ist eine besondere Form des Kreditverkaufs.
Andere Bezeichnungen dafür sind Ratenverkauf oder Abzahlungsgeschäft.

Es handelt sich hierbei um einen Kauf von beweglichen Sachen, bei dem der Käufer die Ware sofort erhält, den Kaufpreis nach Anzahlung eines Teilbetrages in regelmäßigen (monatlichen) Raten bezahlt. Den Kredit wickelt das Einzelhandelsgeschäft direkt ab oder, was häufiger geschieht, der Händler schaltet dafür eine spezielle Kundenkreditbank ein. Beim Teilzahlungsverkauf hat der Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Siehe auch Abzahlungsgesetz.

 
 
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