| Teilwert | |
| ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Es ist derjenige Wert, den ein fiktiver Erwerber eines Unternehmens, dem unterstellt wird, dass er das Unternehmen weiterführen will, im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne, zu bewertende Wirtschaftsgut zahlen würde.
Damit ist ausgedrückt, dass der Teilwert einzelner Wirtschaftsgüter niedriger sein kann als der Anschaffungspreis bzw. der Anschaffungspreis vermindert um die Abschreibung. Gründe können dafür sein: technische Überholung, außerordentlicher Verschleiß, Verderb/Überalterung/modische Veralterung von Waren. In der Steuerbilanz kann der Teilwert in folgenden Fällen angesetzt werden:
Siehe auch Bewertung, Lagerbewertung. |
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