| Tausch | |
| liegt dann vor, wenn der zu zahlende Preis für eine Leistung nicht in Geld, sondern mit einer anderen Leistung beglichen wird. Rechtlich gesehen liegt ein Kaufvertrag zu Grunde, auf den das Kaufrecht anzuwenden ist.
Beim Tausch entfällt die Vermittlungsfunktion des Geldes. In primitiven Kulturen kannte man nur den Tausch, der erst mit der Erfindung des Geldes zurückgedrängt wurde. |
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