| Tarifvertragsparteien | |
| auch Tarifparteien oder Tarifpartner genannt, sind die Interessenvertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die den Tarifvertrag aushandeln. Das sind auf der Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften, auf der Arbeitgeberseite die Vereinigungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) oder einzelne Arbeitgeber. | |
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