| Tarifvertrag | |
| legt die Lohn- und Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern eines ganzen Wirtschaftszweiges für eine bestimmte Zeit fest.
Im Gegensatz zum Einzelarbeitsvertrag, der zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer abgeschlossen wird, ist der Tarifvertrag ein Kollektivarbeitsvertrag. Er wird für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber eines ganzen Wirtschaftszweiges (beispielsweise Einzelhandel) abgeschlossen. Dem Tarifvertrag gehen zumeist langwierige Tarifverhandlungen voraus. Beim Tarifvertrag unterscheidet man in Manteltarif, auch Rahmentarif genannt, und in Lohn- und Gehaltstarif. Der Manteltarif regelt die allgemeinen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses wie beispielsweise Urlaub, Zeit und Art der Lohnzahlung, Kündigung und Arbeitszeit. In den Lohn- und Gehaltstarifverträgen werden die Grundlöhne, auch Ecklöhne genannt, für verschiedene Lohngruppen aufgestellt. Ebenfalls werden in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende festgelegt. |
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