| Tarifrecht | |
| ist geregelt mit dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung vom 25.8.1969, zuletzt geändert am 29.10.1974. Darin sind die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien festgelegt. Ferner enthält es Rechtsnormen zur Regelung des Inhalts, des Abschlusses und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie zur Regelung von betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen durch die Tarifpartner. | |
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