Tariflohn
ist der Lohn, der im Tarifvertrag festgesetzt worden ist. Er darf nicht unterschritten werden. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber, der Verbandsmitglied ist, nicht weniger als den für seinen Wirtschaftszweig festgesetzten Lohn bezahlen darf. Ist der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden, gilt er auch für Nicht-Verbandsmitglieder.  
 
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