Tagegeld
ist eine andere Bezeichnung für den steuerlichen Begriff des Verpflegungsmehraufwandes bei Dienst- und Geschäftsreisen. Es stellt eine Hilfe für die Kosten der Verpflegung dar, die an und für sich dem Privatbereich zuzurechnen sind.

Sofern die steuerlichen Pauschsätze, die sich nach der Dauer der Reise richten, nicht überschritten werden, ist das Tagegeld steuerfrei. Der Pauschbetrag liegt für jeden Kalendertag bei 24 Stunden Abwesenheit vom Betrieb bei 24 EUR; bei weniger als 24, aber mindestens 14 Stunden Abwesenheit bei 12 EUR und bei weniger als 14, aber mindestens 8 Stunden Abwesenheit bei 6 EUR.

 
 
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