| Tabaksteuer | |
| ist eine Verbrauchsteuer auf Tabakerzeugnisse wie Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Rauch- und Pfeifentabak sowie gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabakersatzstoffen bestehen. Die Tabaksteuer wird nicht durch Zahlung an das Finanzamt abgeführt, sondern von der Bundeszollverwaltung durch Verwendung von Steuerzeichen (Banderolen); das heißt durch Entwerten und Anbringen der Zeichen an den Kleinverkaufspackungen. Sie steht dem Bund zu. | |
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