Superlativ-Werbung
ist die übertriebene Hervorhebung von betrieblichen Angeboten, mit der Kunden gewonnen werden sollen. Slogans wie „... zum Tiefstpreis“ oder „Bei uns finden Sie die besten ...“ kennzeichnen die Superlativ-Werbung. Sie ist zulässig, wenn sie nicht gegen die guten Sitten (sittenwidrige Werbung) verstößt oder tatsächlich irreführend (irreführende Werbung) ist. Die Superlativ-Werbung ist fast immer auch  Alleinstellungs-Werbung.  
 
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