| Streik | |
| ist eine gemeinsame und planmäßig durchgeführte Arbeitseinstellung einer Anzahl von Arbeitnehmern, um einen Druck auf den Arbeitgeber auszuüben und ein bestimmtes Kampfziel zu erreichen. Das Bundesarbeitsgericht hat in langjähriger Rechtsprechung eine Reihe von Voraussetzungen aufgestellt, die erfüllt sein müssen, damit ein solcher Streik rechtmäßig ist.
Ein rechtmäßiger Streik muss von der zuständigen Gewerkschaft organisiert, also entweder durch sie begonnen, oder nachträglich von ihr genehmigt und übernommen worden sein. Der nicht von einer Gewerkschaft organisierte und getragene wilde Streik ist rechtswidrig. Der Streik als Arbeitskampfmaßnahme steht unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Er darf nur insoweit eingeleitet und durchgeführt werden, als er zur Erreichung rechtmäßiger Kampfziele und des nachfolgenden Arbeitsfriedens geeignet und sachlich erforderlich ist. Außerdem muss der Streik um ein tarifrechtliches Ziel geführt werden. |
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