Stichprobe
bezeichnet eine Teilmenge aus einer Grundgesamtheit. Nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit wird dabei von der Teilmenge auf die Gesamtheit geschlossen, wobei die Auswahl der Teilmenge wiederum nach bestimmten Kriterien zu erfolgen hat, damit die Rückschlüsse zulässig sind.

Der Begriff soll aus der Qualitätsprüfung von Baumwollballen kommen, in die hineingestochen wurde, um eine Probe zu entnehmen bzw. von den früheren Hochöfen, den sog. Stichöfen, wo entsprechend verfahren wurde.

 
 
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