Steuern
sind öffentliche Abgaben, die der Staat ohne spezielle Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen erhebt. Auch Zölle zählen zu den Steuern. Verwaltungsgebühren dagegen sind keine Steuern. Es gibt ungefähr 50 Steuerarten in der Bundesrepublik Deutschland. Sie können eingeteilt werden:
  1. nach dem Steuergegenstand, also nach dem, was besteuert wird:
    -    Besitzsteuern,
    -    Verkehrssteuern,
    -    Verbrauchssteuern,
    -    Zölle;
  2. nach der Finanzhoheit, also der Institution, die die Steuern erhebt und kassiert:
    -    Bundessteuern,
    -    Landessteuern,
    -    Gemeindesteuern,
    -    Kirchensteuern;
  3. nach der Erhebungsart:
    -   direkte Steuern als Besitzsteuern werden von dem bezahlt, der sie wirtschaftlich tragen soll, beispielsweise die Einkommensteuer vom Einkommensbezieher;
    –  indirekte Steuern werden als Verbrauchs- und Verkehrssteuern überwälzt wie beispielsweise die Umsatzsteuer.
 
 
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